Wind

Der Teilplan Wind des Landkreises Göttingen soll über die derzeit vorgeschriebene Flächengröße hinausgehen.

Zudem werden nur die vom Landkreis geplanten Flächen in die Berechnung einbezogen. Liegen schon Bauanträge für weitere Flächen vor, so werden diese nicht in die Berechnung einbezogen. Unsere Gemeinde Adelebsen wird dadurch durchsetzt von Windkraftanlagen

  • Bauantrag „Am Roten Weg“ zwischen Güntersen, Eberhausen und Adelebsen ; 5 – 6 Anlagen, 
  • Bauvoranfrage bei Güntersen 3 Anlagen z.T. sehr nah am Ort  und z.T. außerhalb der Sondergebietsfläche „Windkraft“
  • ca. 6 – 10 Anlagen zwischen Barterode , Wibbecke und Eseback. Hier würde die Stadt Göttingen weitere Anlagen auf dem Stadtgebiet  anschließen.

Wir finden, dass geht so nicht! setzten und wie folgt ein:

  • Dass nur die gesetzlich geforderten 0,9% der Fläche ausgewiesen werden
  • Dass einzelne Gemeinden nicht die Hauptlast tragen
  • Dass ALLE potentiellen Flächen in die Berechnung einbezogen werden
  • Keine Ausweitung bestehender Sondergebiete Wind durch Bauanträge
Karte der Windkraft-Vorentwurfsflächen in Adelebsen, Esebeck und Knutbühren laut Regionalem Raumordnungsplan 2024
Geplante Windkraftstandorte laut Regionalem Raumordnungsplan 2024